Podologie

Seit dem 2. Januar 2002 sind die Berufsbezeichnungen Podologie und Medizinischer Fußpfleger durch das Podologiegesetz geschützt. Den Titel darf nur führen wer eine zweijährige – oder als gleichwertig anerkannte – Ausbildung nachweisen kann. Zukünft muss jeder, der den Titel „Podologie“ oder „Medizinischer Fußpfleger“ tragen möchte, eine 2-jährige vollschulische Ausbildung mit anschließender staatlicher Prüfung absolvieren.

Fussbad
Podologie

Der Podologe entfernt nicht mehr nur schmerzende Hühneraugen, störende Schwielen und deformierte Fußnägel. Er tritt auch als Berater auf, er gibt Tipps über die richtige Pflege der Füße und Beine, besitzt Kenntnisse und Erfahrungen über Medikamente (Salben), Verbandsmaterialien, Entlastungsmöglichkeiten und Badezusätze.

Darüber hinaus ist er in der Lage so genannte Risikopatienten wie Diabetiker, Bluter und Rheumatiker fachgerecht zu behandeln.

Sein Wissen lassen ihn Fußerkrankungen frühzeitig erkennen, bzw. erst gar nicht entstehen.

Ich freue mich auf Ihren Besuch.